Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht

Der Anteil selbstgenutzten Wohnungseigentums ist in Berlin mit etwa 15% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt noch immer relativ gering. Er nimmt aber – wie überall in Deutschland – stetig zu.

Als Eigentümer sind Sie mit dem Erwerb Ihrer Wohnung eine rechtlich schwierige Verbindung zwischen Ihrem Alleineigentum und dem Eigentum der Gemeinschaft eingegangen. Die Regeln dieser Verbindung und des Zusammenlebens der Eigentümer werden vom Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der jeweiligen Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung bestimmt.

Sie sind damit stets der eigenständige Teil eines Ganzen, aus dem Sie sich nicht heraus lösen können. Die Eigentümer binden sich nach dem WEG an so etwas wie eine „Zwangsehe“, aus der sich für alle Beteiligte sowohl viele Rechte als auch zahlreiche Pflichten ergeben. Bei dem Versuch, die Interessen der einzelnen Eigentümer mit denen der Gemeinschaft zu verbinden, bleiben naturgemäß Konflikte nicht aus.

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich Sie mit Rat und Tat unterstützen.

Rechtsanwalt
Henrik Solf

Fachanwalt für Miet-und Wohn­eigentums­recht

Ich berate und vertrete Sie in allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen.

Insbesondere wenn

  • Sie ihren Wohnungskaufvertrag überprüfen lassen wollen
  • Ihre Wohngeldabrechnung geprüft werden soll
  • Sie einen Eigentümerbeschluss anfechten wollen
  • andere Eigentümer die Grenzen ihres Eigentums überschreiten
  • bauliche Veränderungen zur Diskussion stehen

Fachkundige sowie tatkräftige Hilfe und Unterstützung für die Rechtsgebiete Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sollten Sie darüber nachdenken, einen Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Berlin aufzusuchen, dann warten Sie damit bitte nicht zu lange. Aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergeben sich für Sie harte Fristen: Einen problematischen Beschluss der Eigentümerversammlung können Sie regelmäßig nur innerhalb eines Monats anfechten. Diese Anfechtung muss dann wiederum binnen eines weiteren Monats ausführlich begründet werden. Dabei spielt es leider keine Rolle, wann Ihnen das Protokoll der Versammlung zugegangen ist. Damit bleibt dem Anwalt häufig nur wenig Zeit, die Erfolgsaussichten einer Anfechtung zu prüfen und eine Klage sorgfältig vorzubereiten. Es ist daher in manchen Fällen sinnvoll, sich schon vor der Versammlung durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Als Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich selbstverständlich nicht nur Wohnungseigentümern beratend zur Seite, sondern befasse mich ebenso mit allen Rechtsfragen von Mietern. Außerdem stehen zahlreiche Informationen zu aktuellen Themen des Mietrechts in unserem Mieterlexikon bereit.

Henrik Solf, Rechtsanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin